Der Mieter ist verpflichtet, beim Gebrauch des Fahr-
und Reitplatzes mit aller Sorgfalt umzugehen, die Anlage sowie das Material vor Schaden zu bewahren und auf die Mitbenützer Rücksicht zu nehmen. Wird den Vertragsbestimmungen aus diesem
Vertrag trotz mündlicher oder schriftlicher Mahnung des Vermieters nicht nachgekommen, so ist der Vereinsvorstand dazu berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne
entsprechende Rückvergütung des Mietzinses pro rata temporis.
Dem Mieter sind folgende Handlungen untersagt:
- Untermiete
- Abtretung der Miete
- die Nutzung des Mietobjektes zu anderen als im Vertrag angegebenen
Zwecken
Das Hindernismaterial muss nach Gebrauch wieder versorgt werden.
Der Mist muss sofort zusammengenommen werden und in der Schubkarre entleert
werden.
Der Parkplatz ist immer sauber zu verlassen.